Beschäftigen Sie Hausangestellte im Privathaushalt werden Sie zum Arbeitgeber mit Pflichten.
Wer eine Reinigungskraft oder eine(n) Babysitter/in einstellt, ist sich oft nicht bewusst, dass sie oder er zur Arbeitgeberin oder zum Arbeitgeber wird und die damit verbundenen Verpflichtungen eingeht. Der Arbeitsvertrag…